Wie aufwendig ist die fachgerechte
Montage eines beleuchteten Fahrzeugemblems, und welche rechtlichen Aspekte müssen beachtet werden, um sicherzustellen, dass die Beleuchtung andere Verkehrsteilnehmer nicht blendet und die Zulassung des Fahrzeugs nicht beeinträchtigt wird?
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Die Montage eines beleuchteten Fahrzeugemblems ist technisch meist unproblematisch, jedoch sind rechtlich strenge Vorgaben zu beachten: Laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) dürfen nur zugelassene lichttechnische Einrichtungen verbaut werden, mit E-Prüfzeichen, korrekter Farbe (weiß vorne, rot hinten), begrenzter Größe und Position, maximal zwei Logos pro Fahrzeug sowie ohne Blendwirkung oder Beeinträchtigung anderer Verkehrsteilnehmer, sonst drohen Bußgelder und Probleme bei der TÜV-Abnahme.