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Nachhaltigkeit in der Immobilienbranche: Kurswechsel 2024


Das aktuelle gesellschaftliche und politische Interesse an "Klimaschutz und Nachhaltigkeit" bringt die Immobilienbranche vor große Herausforderungen. Die EU-Taxonomie spielt dabei eine Schlüsselrolle, klare Kriterien für nachhaltige Projekte zu setzen und Kapital verstärkt in grüne Initiativen zu lenken. Investitionen und Projekte, die diesen Kriterien entsprechen, gewinnen zunehmend an Bedeutung und beeinflussen die Bewertung eigener Nachhaltigkeitsbemühungen.


2024 markiert einen Wendepunkt für den Finanzsektor, börsennotierte Unternehmen, Kapitalgesellschaften sowie Immobilienfirmen, da sie durch die neuen Vorschriften verpflichtet sind, die Nachhaltigkeit und Umweltauswirkungen ihrer Finanzierungen und Projekte offenzulegen. Drei Schlüsselthemen stehen im Fokus:


EU Taxonomie: Die EU Taxonomie spielt eine zentrale Rolle in der Immobilienwirtschaft 2024. Sie bietet klare Kriterien zur Klassifizierung von umweltfreundlichen wirtschaftlichen Aktivitäten bzw. Projekten und wird Kapital verstärkt in grüne bzw. nachhaltige Projekte leiten. Das Thema #CircularEconomy wird in Schutzziel 4 explizit aufgegriffen.


CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive): Die Richtlinie wirkt auf Unternehmensebene und verpflichtet nicht-finanzielle Informationen, einschließlich Umwelt- und Sozialdaten, offenzulegen. Nicht nur Projektentwickler und Bestandshalter sind davon betroffen, sondern auch Banken.


European Energy Performance Buildings Directive (EPBD): Die EPBD steht im Mittelpunkt der Bestrebungen zur Energieeffizienz in der Immobilienbranche. Die neuen Anforderungen werden vermehrt aufzeigen, wie energieeffizient die einzelnen Projekte bzw. Portfolien sind und gerecht diese den europäischen Klimazielen werden.


Die Offenlegung nicht-finanzieller Informationen gemäß Reportingpflichten wie der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) motiviert Unternehmen, sich auf kreislauforientierte Geschäftsmodelle zu fokussieren. Dadurch wird Transparenz über Umweltauswirkungen geschaffen und ein Bewusstsein für die Notwendigkeit nachhaltiger Praktiken, einschließlich Kreislaufwirtschaft, gestärkt. Unternehmen werden angeregt, ihre Strategien zu überdenken und innovative Ansätze zur Umsetzung von Kreislaufwirtschaftszielen zu entwickeln. Dieses Engagement zieht das Interesse von Investoren und Kunden an nachhaltigen Unternehmen an, die Umwelt- und Sozialfaktoren bei der Produktion ihrer Produkte und Dienstleistungen berücksichtigen.


Zu guter Letzt betreffen die Auswirkungen der EU-Taxonomie sowohl Neubauten als auch Bestandsimmobilien. Im Neubausektor liegt der Fokus auf dem Primärenergiebedarf, den CO2-Emissionen über den gesamten Lebenszyklus und der Materialauswahl. Für Bestandsimmobilien gelten ähnliche Kriterien, jedoch in leicht angepasster Form. Diese Vorgaben werden erhebliche Auswirkungen auf den Gebäudesektor haben, da nicht nachhaltige Gebäude an Wert verlieren, die Nachfrage langfristig sinken wird und sie schwerer refinanzierbar sein werden.

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